Ein großflächiger Stromausfall legt Teile der Hauptstadt lahm. Ampeln fallen aus, der Nahverkehr stockt, Einsatzkräfte arbeiten im Ausnahmezustand. Was technisch beginnt, endet politisch – mit einer unbequemen Frage nach der Konsequenz staatlichen Handelns.
Als in mehreren Bezirken der Hauptstadt plötzlich das Licht erlischt, wird rasch klar: Es handelt sich nicht um eine banale Störung. Hinweise auf vorsätzliche Eingriffe in die Energieinfrastruktur verdichten sich. Die Ermittlungen laufen, doch die öffentliche Reaktion bleibt auffallend leise. Statt klarer Worte ist von Sachbeschädigung die Rede, von mutmaßlichen Tätern, von Zurückhaltung. Ein Kontrast, der irritiert.
Sabotage an der Stromversorgung ist kein symbolischer Protest. Sie trifft Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Verkehrssysteme, Kommunikation – und damit Menschen. Wer kritische Infrastruktur angreift, nimmt erhebliche Risiken für Leib und Leben in Kauf. Unabhängig vom politischen Motiv erfüllt ein solcher Akt die Kriterien schwerer Kriminalität. In der Sprache der Sicherheitspolitik ist das nahe am Terrorismus.
Umso mehr stellt sich die Frage, warum der Staat nicht mit derselben Entschlossenheit reagiert, die er in anderen extremistischen Kontexten zeigt. In Deutschland gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung: Extremismus, gleich welcher Richtung, ist eine Bedrohung der freiheitlichen Ordnung. In der Praxis jedoch entsteht der Eindruck unterschiedlicher Maßstäbe. Wo andernorts schnelle Razzien, Vereinsverbote und deutliche Warnungen folgen, dominieren hier Zurückhaltung und semantische Abschwächung.
Die Gründe sind vielschichtig. Sicherheitsbehörden arbeiten unter politischem und gesellschaftlichem Druck, Großstädte wie Berlin sind politisch sensibel. Zudem verlaufen die Grenzen zwischen zivilgesellschaftlichem Engagement und radikalisierten Milieus nicht immer trennscharf. Doch politische Bequemlichkeit darf kein Ersatz für Rechtsdurchsetzung sein.
Dabei sind die Instrumente vorhanden: Das Strafrecht erfasst Angriffe auf kritische Infrastruktur; Ermittlungsbefugnisse greifen auch ohne religiös motivierten Hintergrund. Entscheidend ist der Wille zur Anwendung – transparent, rechtsstaatlich und ohne ideologische Scheuklappen.
Ein Rechtsstaat beweist Stärke nicht durch Nachsicht gegenüber vermeintlich richtigen Motiven, sondern durch konsequente Gleichbehandlung. Die Lehre aus dem Blackout ist daher weniger technisch als politisch:
Wer das Gemeinwesen schützt, muss Gewalt und Sabotage immer beim Namen nennen – und entsprechend handeln.

