Es gibt Antworten, die klären. Und es gibt Antworten, die – trotz korrekter Paragrafen und höflicher Formulierungen – vor allem eines offenlegen: eine Leerstelle. Die Presseauskunft des Landeskonservators zur verschwundenen Hausmadonna in der Oberen Hauptstraße 37 in Herxheim ist so eine.
Formell ist alles eindeutig. Die Madonna ist ein Einzelkulturdenkmal nach § 4 DSchG RLP, geschützt nach § 8. Sie steht – zumindest auf dem Papier – in der Denkmalliste des Landkreis Südliche Weinstraße. Das Haus, an dem sie einst hing, ist es nicht. Der Schutz bezieht sich allein auf die Skulptur. Juristisch sauber. Fachlich korrekt.
Und doch bleibt nach der Lektüre ein Gefühl zurück, das man nicht mit Gesetzestexten beseitigen kann: Wie kann ein geschütztes Kulturdenkmal seit über einem Jahrzehnt verschwunden sein, ohne dass klar ist, ob es restauriert wurde – geschweige denn wo es sich befindet?
Ein Denkmal verschwindet – und niemand weiß wohin
2013, heißt es, sei die Figur wegen Witterungsschäden abgenommen worden. Von den damaligen Eigentümern. Mit dem Plan einer Restaurierung. Was danach geschah, liegt im Nebel. Keine Akte, kein Ergebnis, kein Standort. Ein geschütztes Objekt, das aus dem öffentlichen Raum verschwindet, ohne dass der Staat sagen kann, ob es noch existiert.
Das ist mehr als ein Verwaltungsdetail. Es ist ein Symptom.
Denn Denkmalschutz bedeutet nicht nur, Listen zu führen und Genehmigungspflichten zu formulieren. Er bedeutet Verantwortung. Und zwar nicht abstrakt, sondern ganz konkret für jedes einzelne Objekt – ob Schloss, Grenzstein oder Hausmadonna.
Zuständigkeiten statt Zustände
Auffällig ist, wie konsequent die Verantwortung weitergereicht wird. Die Untere Denkmalschutzbehörde möge genaueres wissen, vielleicht auch die Gemeinde Herxheim. Möglich. Vielleicht. Eventuell.
Was fehlt, ist ein klares „Wir kümmern uns“. Oder zumindest: „Wir versuchen es herauszufinden.“
Dabei stammt das Schreiben von der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz – jener Institution also, die qua Auftrag für den Schutz und die Sichtbarkeit des kulturellen Erbes im Land steht. Dass selbst dort nur Vermutungen und Verweise bleiben, wirft Fragen auf: Wie belastbar ist der Schutzstatus eines Denkmals, wenn sein physisches Verschwinden folgenlos bleibt?
Es gibt Antworten, die klären. Und es gibt Antworten, die – trotz korrekter Paragrafen und höflicher Formulierungen – vor allem eines offenlegen: eine Leerstelle. Die Presseauskunft des Landeskonservators zur verschwundenen Hausmadonna in der Oberen Hauptstraße ist so eine.
Formell ist alles eindeutig. Die Madonna ist ein Einzelkulturdenkmal nach § 4 DSchG RLP, geschützt nach § 8. Sie steht – zumindest auf dem Papier – in der Denkmalliste des Landkreis Südliche Weinstraße. Das Haus, an dem sie einst hing, ist es nicht. Der Schutz bezieht sich allein auf die Skulptur. Juristisch sauber. Fachlich korrekt.
Und doch bleibt nach der Lektüre ein Gefühl zurück, das man nicht mit Gesetzestexten beseitigen kann: Wie kann ein geschütztes Kulturdenkmal seit über einem Jahrzehnt verschwunden sein, ohne dass klar ist, ob es restauriert wurde – geschweige denn wo es sich befindet?
Ein Denkmal verschwindet – und niemand weiß wohin
2013, heißt es, sei die Figur wegen Witterungsschäden abgenommen worden. Von den damaligen Eigentümern. Mit dem Plan einer Restaurierung. Was danach geschah, liegt im Nebel. Keine Akte, kein Ergebnis, kein Standort. Ein geschütztes Objekt, das aus dem öffentlichen Raum verschwindet, ohne dass der Staat sagen kann, ob es noch existiert.
Das ist mehr als ein Verwaltungsdetail. Es ist ein Symptom.
Denn Denkmalschutz bedeutet nicht nur, Listen zu führen und Genehmigungspflichten zu formulieren. Er bedeutet Verantwortung. Und zwar nicht abstrakt, sondern ganz konkret für jedes einzelne Objekt – ob Schloss, Grenzstein oder Hausmadonna.
Zuständigkeiten statt Zustände
Auffällig ist, wie konsequent die Verantwortung weitergereicht wird. Die Untere Denkmalschutzbehörde möge genaueres wissen, vielleicht auch die Gemeinde Herxheim. Möglich. Vielleicht. Eventuell.
Was fehlt, ist ein klares „Wir kümmern uns“. Oder zumindest: „Wir versuchen es herauszufinden.“
Dabei stammt das Schreiben von der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz – jener Institution also, die qua Auftrag für den Schutz und die Sichtbarkeit des kulturellen Erbes im Land steht. Dass selbst dort nur Vermutungen und Verweise bleiben, wirft Fragen auf: Wie belastbar ist der Schutzstatus eines Denkmals, wenn sein physisches Verschwinden folgenlos bleibt?
Der leere Sockel als Sinnbild
Die leere Nische an der Fassade ist längst mehr als ein bauliches Detail. Sie ist ein Sinnbild für einen Denkmalschutz, der im Zweifel weiß, was geschützt ist – aber nicht mehr, wo es sich befindet.
Natürlich: Eigentümer haben Pflichten. Natürlich: Genehmigungen sind erforderlich. All das steht im Gesetz. Aber Denkmalschutz ist kein reines Antragswesen. Er lebt davon, dass jemand hinschaut, nachfasst, fragt – und notfalls auch nach zehn oder zwölf Jahren sagt: Dieses Denkmal gehört in die Öffentlichkeit zurück.
Solange das nicht geschieht, bleibt von der geschützten Madonna vor allem eines: ein Akteneintrag. Und eine Frage, die sich immer dringlicher stellt:
Was ist ein Kulturdenkmal wert, wenn sein Verschwinden keine Konsequenzen hat?
Die leere Nische an der Fassade ist längst mehr als ein bauliches Detail. Sie ist ein Sinnbild für einen Denkmalschutz, der im Zweifel weiß, was geschützt ist – aber nicht mehr, wo es sich befindet.
Natürlich: Eigentümer haben Pflichten. Natürlich: Genehmigungen sind erforderlich. All das steht im Gesetz. Aber Denkmalschutz ist kein reines Antragswesen. Er lebt davon, dass jemand hinschaut, nachfasst, fragt – und notfalls auch nach zehn oder zwölf Jahren sagt: Dieses Denkmal gehört in die Öffentlichkeit zurück.
Solange das nicht geschieht, bleibt von der geschützten Madonna vor allem eines: ein Akteneintrag. Und eine Frage, die sich immer dringlicher stellt:
Was ist ein Kulturdenkmal wert, wenn sein Verschwinden keine Konsequenzen hat?
Sein oder nicht sein...
Das ist auch hier die Frage – und nicht nur bei Hamlet.
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