Gegendarstellung zum Facebookartikel von Sabine Bätzing-Lichtenthäler

Folgenden Artikel veröffentlichte Sabine Bätzing-Lichtenthaler (Fraktionsvorsitzende der SPD im Landtag Rheinland-Pfalz) heute auf Facebook:

Artenschutz endet dort, wo Existenzen zerstört werden.
Der Wolf gehört zu unserer Natur – aber Weidetierhalter dürfen nicht die Leidtragenden sein. Wenn Herdenschutz an Grenzen stößt, muss der Staat handeln. Jetzt.
Der Wolf ist Teil unserer heimischen Fauna. Sein Schutz darf aber nicht dazu führen, dass Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter mit ihren Sorgen allein gelassen werden. Wiederholte Rissereignisse zeigen deutlich, dass Herdenschutz in der Praxis an Grenzen stößt. Für viele Betriebe geht es dabei um ihre Existenz.
Wir finden, Akzeptanz für Artenschutz entsteht nur dort, wo der Staat handelt, wenn Schäden wiederholt auftreten. Genau deshalb hat Rheinland-Pfalz seine Hausaufgaben gemacht und Verantwortung übernommen. Mit der Änderung des Landesjagdgesetzes sind wir vorbereitet, ein rechtssicheres und regional angepasstes Wolfsmanagement umzusetzen. Klar ist aber auch, ohne eine Änderung des Bundesjagdgesetzes bleiben diese Möglichkeiten begrenzt.
Jetzt braucht es Tempo im parlamentarischen Verfahren. Der Bund muss liefern, damit die Länder handeln können. Gleichzeitig gilt schon heute, dass bestehende naturschutzrechtliche Instrumente konsequent genutzt werden müssen, wenn sogenannte Problemwölfe wiederholt.

https://www.facebook.com/SBL.SPD/posts/pfbid0MVgpQxwdESjGKGBWLUS7tiShdbdbr5jg5H8UEcUwAZ6vvojuEMHtdyAo4A9qWW3Jl

Artenschutz endet dort, wo Existenzen zerstört werden.
Screenshot von Facebook

Da Sabine Bätzing-Lichtenthaler die Kommentarfunktion eingeschränkt hat, werden wir hier auf unserer Seite eine Gegendarstellung gemäß den geltenden Landespressegesetzen zu ihrem Artikel veröffentlichen.

Gegendarstellung

In dem Beitrag „Artenschutz endet dort, wo Existenzen zerstört werden“ wird aus Sicht des Unterzeichners ein verkürzter Eindruck über das Verhältnis von Wolfs­schutz und Weidetierhaltung vermittelt.

Zutreffend ist, dass der Wolf in Deutschland und Europa unter besonderem gesetzlichem Schutz steht. Dieser Schutz beruht auf geltenden unions-, bundes- und landesrechtlichen Regelungen und ist Ausdruck rechtlicher Verpflichtungen, nicht ausschließlich politischer Zielsetzungen.

Ebenso ist festzustellen, dass Bund und Länder bereits Maßnahmen zur Prävention und zum Ausgleich von Schäden durch Wolfsrisse vorsehen. Dazu zählen Förderungen von Herdenschutzmaßnahmen, Entschädigungsregelungen sowie rechtlich geregelte Ausnahmemöglichkeiten in Einzelfällen. Diese bestehenden Instrumente werden in dem Beitrag nicht in gleicher Deutlichkeit dargestellt.

Die Aussage, Akzeptanz für Artenschutz entstehe nur bei staatlichem Eingreifen nach wiederholten Schäden, stellt eine wertende Einschätzung dar, der andere Auffassungen gegenüberstehen können. Tatsächlich besteht fortlaufend ein fachlicher und politischer Abstimmungsprozess zwischen den beteiligten Akteuren.

Der Beitrag lässt zudem offen, dass geltendes Recht bereits heute Handlungsmöglichkeiten innerhalb der bestehenden naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen vorsieht.

Diese Gegendarstellung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

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